Präambel

Die Pecunia Flow Unternehmensberatung (nachfolgend „Pecunia Flow“ genannt) betreibt unter dem Namen Pecunia Flow ein Vermittlungsportal für Finanzprodukte im Internet (nachfolgend „Portal“ genannt). Das Portal richtet sich an:

  • Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler (nachfolgend „Nutzer“ genannt) sowie an
  • Banken und andere Finanzdienstleister (nachfolgend „Finanzdienstleister“ genannt).

Auf dem Portal können Nutzer ihren Finanzierungsbedarf angeben und passende Finanzprodukte anfragen. Die Anfragen leitet Pecunia Flow an ausgewählte Finanzdienstleister weiter. Die Finanzdienstleister haben dann die Möglichkeit, unverbindliche Angebote (nachfolgend „Angebote“ genannt) abzugeben. Der Nutzer kann die Angebote einsehen und miteinander vergleichen. Nachdem er sich für ein Angebot entschieden hat, kann der Nutzer den Vertragsabschluss beantragen.

I. Allgemeines / Nutzergruppe

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle Rechte und Pflichten zwischen den Parteien in Bezug auf die Nutzung des Portals.

Andere Regelungen gelten nur dann, wenn die Parteien dies ausdrücklich vereinbart haben.

Nur Gewerbetreibende und Freiberufler (Unternehmer nach § 14 BGB) dürfen sich als Nutzer auf dem Portal registrieren. Anderen Personen, insbesondere Verbrauchern (nach § 13 BGB), ist die Nutzung nicht gestattet.

II. Leistungsumfang

  1. Pecunia Flow stellt unter der URL https://www.pecuniaflow.de ein Internetportal zur Verfügung, auf dem Nutzer Finanzprodukte für gewerbliche Zwecke anfragen können. Mit der Anfrage fordert der Nutzer die Finanzdienstleister unverbindlich dazu auf, passende Angebote abzugeben. Nur vollständig ausgefüllte Ausschreibungen (alle Pflichtfelder sind ausgefüllt) können bearbeitet werden. Pecunia Flow leitet die Ausschreibungen an ausgewählte Finanzdienstleister weiter, mit denen Pecunia Flow zusammenarbeitet. Die Auswahl nimmt Pecunia Flow nach den Ausschreibungskriterien vor, die Pecunia Flow zuvor von den Finanzdienstleistern mitgeteilt wurden. Hierbei legen die Finanzdienstleister z. B. fest, zu welchen Finanzprodukten, von welchen Kundengruppen oder in Höhe welches Finanzierungsvolumens sie ausschließlich Anfragen erhalten möchten. Zudem legt Pecunia Flow nach eigener Bewertung fest, welche Finanzdienstleister für die jeweilige Ausschreibung in Frage kommen. Die Finanzdienstleister erhalten dann die Möglichkeit, innerhalb eines vom Nutzer festgelegten Zeitraums, passende Angebote abzugeben. Diese Angebote sind unverbindlich.
  1. Dem Nutzer werden die von den Finanzdienstleistern abgegebenen Angebote unmittelbar und fortlaufend angezeigt. In Einzelfällen erhält der Nutzer die Angebote über Pecunia Flow auf separatem Wege, etwa per E-Mail. Möchte der Nutzer einen Finanzdienstleister auswählen und mit ihm in Kontakt treten, hat der Nutzer hierzu die entsprechenden Funktionen des Portals zu nutzen. Eine direkte Kontaktaufnahme ist untersagt. Der Nutzer hat Pecunia Flow in jedem Fall einzubeziehen, wenn er einen Finanzdienstleister kontaktieren möchte. Hat der Nutzer einen Finanzdienstleister ausgewählt, übermittelt Pecunia Flow dem Finanzdienstleister die vom Nutzer mitgeteilten Kontaktdaten. Die über Pecunia Flow eingestellten Angebote von Finanzdienstleistern sind zunächst unverbindlich. Die Angebotsbedingungen und -konditionen können sich daher noch verändern. Zudem erfolgt ggf. erst nach der Auswahl eines Finanzdienstleister durch diesen eine konkrete Bonitätsprüfung. Das Ergebnis dieser Prüfung kann zu geänderten Bedingungen oder ggf. auch zur Ablehnung einer Finanzierung führen. Pecunia Flow ist nicht verpflichtet, die vom Nutzer eingegebenen Daten zu prüfen. Pecunia Flow ist auch nicht verpflichtet, die von den Finanzdienstleistern abgegebenen, ggf. unter Bedingungen gestellten, Angebote zu prüfen. Pecunia Flow stellt, sofern vorhanden, die vom Finanzdienstleister übermittelten Vertragsdokumente bereit. Für den Inhalt der beigestellten Vertragsdokumente und sämtlicher weiteren Informationen des Finanzdienstleisters übernimmt Pecunia Flow keine Haftung.
  1. Pecunia Flow übermittelt den Finanzdienstleistern im Rahmen der Ausschreibung auch ausgewählte Informationen aus Bonitätsauskünften von externen Auskunfteien (etwa Creditreform oder SCHUFA). Hierzu wird Pecunia Flow den Auskunfteien die zuvor vom Nutzer auf dem Portal erfassten Daten übersenden. Pecunia Flow hat sich gegenüber den Auskunfteien teils dazu verpflichtet, diese nicht als Informationsquellen bekanntzugeben. Die Auskunfteien bieten keine Gewähr für die Vollständigkeit der erteilten Informationen. Darüber hinaus kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass behördliche und andere Register eingesehen werden. Pecunia Flow ist nicht verpflichtet, die Bonitätsauskünfte zu prüfen.
  1. Der Finanzdienstleister stellt dem Nutzer bereits mit Auswahl seines Angebotes die Vertragsdokumente elektronisch zur Verfügung. Andernfalls wird er den Nutzer innerhalb von maximal zwei Bankarbeitstagen nach Auswahl des Angebots kontaktieren, um den weiteren Bearbeitungsprozess abzustimmen. Die Auswahl eines Finanzdienstleisters durch einen Nutzer führt insoweit noch nicht zu einem Vertragsabschluss.
  2. Pecunia Flow steht nicht für einen wirksamen Vertragsabschluss zwischen Finanzdienstleister und Nutzer ein.
  3. Pecunia Flow betreibt das in der Präambel beschriebene technische Portal. Somit tritt Pecunia Flow als technischer Dienstleister auf, um die Kommunikation zwischen Nutzern und Finanzdienstleistern zu vereinfachen und einen Vertragsabschluss zwischen diesen zu ermöglichen.
  4. Pecunia Flow schuldet lediglich, die vom Nutzer erstellten und hierfür geeigneten Ausschreibungen an die Finanzdienstleister weiterzugegeben sowie die von den Finanzdienstleistern abgegebenen Angebote vertragsgemäß im Login-Bereich des Nutzers zu speichern.
  5. Pecunia Flow schuldet keine erfolgreiche Geschäftsvermittlung. Insofern übernimmt Pecunia Flow keine Haftung, wenn ein Vertrag zwischen Nutzer und Finanzdienstleister nicht zustande kommt.
  6. Pecunia Flow übernimmt keine Verantwortung und Haftung für den Zugang zur Website (Portal), soweit nicht ausschließlich ein von Pecunia Flow betriebenes Netz benutzt wird. Die Website ist durchgehend über 24 Stunden täglich und an sieben Tage in der Woche einsatzfähig. Sie ist im Jahresmittel zu 99 % verfügbar. Hiervon ausgenommen sind:
    • Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates und
    • Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, auf die Pecunia Flow keinen Einfluss hat (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist.

Wenn Pecunia Flow absehen kann, dass Ausfallzeiten für Wartung und Software-Updates länger als 12 Stunden dauern werden, wird Pecunia Flow, unter angemessener Abwägung aller wechselseitigen, auch wirtschaftlichen Belange, per E-Mail hierüber informieren.

Kostenpflichtige Leistungen

  1. Im Rahmen kostenpflichtiger Leistungen erbringt Pecunia Flow Dienstleistungen auf Basis fairer und marktüblicher Konditionen, die durch den Nutzer zu tragen sind.
  2. Kostenpflichtig sind solche Leistungen, die bei Pecunia Flow einen besonderen Bearbeitungsaufwand erzeugen. Zudem sind Leistungen kostenpflichtig, die Pecunia Flow gesondert bzw. auf Nutzerwunsch erbringt. Hierbei handelt es sich etwa um folgende Leistungen:
    • umfassende Beratungsleistungen,
    • Strukturierungen,
    • (Vorab-) Analysen,
    • Finanzierungsanfragen für komplexe Immobilien- und Projektfinanzierungen,
    • Existenzgründungen,
    • Finanzierungsanfragen, die auf alternative Finanzprodukte jenseits klassischer Bankprodukte zielen.
  3. Die Konditionen für kostenpflichtige Leistungen werden im Rahmen der jeweiligen Ausschreibung mit dem Nutzer explizit vertraglich vereinbart. Pecunia Flow unterbreitet dem Nutzer dafür ein individuelles und transparentes Angebot. Dem Nutzer steht es sodann frei, dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Lehnt der Nutzer das Angebot ab, ist Pecunia Flow nicht verpflichtet, die Ausschreibung des Nutzers weiter zu bearbeiten.

III. Anmeldung durch den Nutzer

  1. Die Nutzung des Portals und weiterer Leistungen von Pecunia Flow setzen eine Registrierung voraus. Dabei sind sowohl die relevanten gewerblichen Daten als auch die Kontaktdaten des Ansprechpartners zu erfassen. Die Pflichtangaben sind für die Registrierung zwingend auszufüllen. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Pecunia Flow ist berechtigt, eine Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Pecunia Flow ist auch berechtigt, ein Nutzerkonto nicht freizuschalten oder nachträglich zu sperren, wenn erforderliche Nachweise fehlen. Darüber hinaus ist Pecunia Flow jederzeit berechtigt, die Bearbeitung einer Finanzierungsanfrage ohne Nennung von Gründen abzulehnen oder abzubrechen und zu löschen.
  2. Die Registrierung ist allen unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen und juristischen Personen im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit erlaubt. Neben den Firmendaten sind für die Registrierung auch die Daten des Ansprechpartners zu erfassen. Pecunia Flow ist jederzeit dazu berechtigt, mit dem angegebenen Ansprechpartner Kontakt aufzunehmen. Eine Kontaktaufnahme erfolgt per E-Mail, telefonisch oder postalisch. Alle relevanten Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß einzugeben. Bei falschen Angaben und sonstigen Unstimmigkeiten hat Pecunia Flow das Recht, den Nutzer von der Nutzung der Website dauerhaft auszuschließen und Ausschreibungen (auch nachträglich) abzubrechen und zu löschen. Unter einem registrierten Nutzerkonto können mehrere Unternehmen bzw. gewerbliche Einheiten erfasst werden (z. B. Erfassung einer GmbH und Co. KG sowie die Erfassung der zugehörigen Geschäftsführungs-/Verwaltungs-GmbH). Hingegen ist es unzulässig, mehrere Nutzerkonten für das gleiche Unternehmen bzw. die gleiche gewerbliche Einheit anzulegen.
  3. Pecunia Flow ist berechtigt, vom Nutzer Nachweise über die angegebenen Registrierungsdaten anzufordern.
  4. Während des Anmeldeprozesses können aus Sicherheitsgründen verschiedene Authentifizierungsmaßnahmen durchgeführt werden.

IV. Pflichten des Nutzers

  1. Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit sämtlicher Informationen, Inhalte (z. B. Unterlagen, Dateien), Verlinkungen und sonstiger Daten, die er auf dem Portal erfasst. Insbesondere gewährleistet der Nutzer Folgendes:
    • der Nutzer ist berechtigt, die auf dem Portal erfassten Daten an Pecunia Flow weiterzugeben;
    • die Weitergabe der vom Nutzer erfassten Daten durch Pecunia Flow an die Finanzdienstleister ist rechtmäßig.

Der Nutzer ist zudem verpflichtet, seine Einträge so zu gestalten, dass er nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt.

Gleiches gilt, wenn der Nutzer Dritte (etwa einen Steuerberater) mit der Datenerfassung beauftragt.

  1. Der Vertragsabschluss zwischen Finanzdienstleister und Nutzer findet außerhalb des Portals statt. Beide Vertragspartner (Nutzer und Finanzdienstleister) haben die Pflicht, Pecunia Flow innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach erfolgreichem Vertragsschluss über das Zustandekommen zu informieren. Die Information kann per E-Mail, telefonisch, postalisch oder per Fax erfolgen. Pecunia Flow ist jederzeit berechtigt und ermächtigt, für Rückfragen zum Vertragsstatus Kontakt zu den Nutzern und Finanzdienstleistern aufzunehmen. Der Nutzer ermächtigt den Finanzdienstleister, Pecunia Flow bei erfolgreichem Vertragsabschluss das abgeschlossene Finanzprodukt, das Volumen sowie weitere Parameter (Laufzeit, Zinssatz etc.) mitzuteilen, sowie bei einem nicht erfolgreichen Geschäftsabschluss auch dieses mitzuteilen. Der Nutzer stimmt dieser Ermächtigung nochmals ausdrücklich zu, wenn er das Angebot eines Finanzdienstleisters auf dem Portal auswählt. Pecunia Flow wird diese mitgeteilten Daten ausschließlich für die Rechnungsstellung verwenden.
  2. Der Nutzer stellt Pecunia Flow von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Finanzdienstleistern, frei, die wegen (fehlerhafter) Angaben des Nutzers gegenüber Pecunia Flow geltend gemacht werden. Dies umfasst auch Fälle, bei denen der Nutzer automatisch vervollständigte Datenfeldern nicht hinreichend geprüft hat.

V. Anmeldung und Nutzung durch Dritte

  1. Die Nutzung des Portals kann durch einen vom Nutzer hierzu ermächtigten Dritten (z. B. Wirtschaftsprüfer/Steuerberater) erfolgen. Dabei kann die Nutzung durch einen Dritten auch in der Weise erfolgen, dass sich der Dritte mit seinem eigenen Namen registriert und fortan Finanzierungsanfragen für Nutzer aufgrund besonderer Ermächtigung einstellt.
  2. Der Dritte sichert zu, dass er vom Nutzer zur Anmeldung und/oder Ausschreibung von Finanzprodukten auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung der Pecunia Flow ermächtigt worden ist. Er stellt Pecunia Flow von sämtlichen Ansprüchen, insbesondere des Nutzers, frei, die aufgrund (fehlerhafter) Angaben, unbefugter Datenweitergabe oder rechtswidriger Ausschreibungen gegenüber Pecunia Flow geltend gemacht werden. Dies umfasst auch Fälle, bei denen der Dritte automatisch vervollständigte Datenfelder nicht hinreichend geprüft hat.
  3. Sofern der Dritte Finanzprodukte über Pecunia Flow gewerblich vermittelt, sichert er Pecunia Flow zu, über alle ggf. notwendigen behördlichen und sonstigen Genehmigungen zu verfügen. Er stellt Pecunia Flow auch insofern von allen Ansprüchen frei, die wegen fehlender Genehmigungen gegenüber Pecunia Flow geltend gemacht werden.
  4. Der Dritte hat Pecunia Flow auf Verlangen die bestehende Ermächtigung des Nutzers nachzuweisen. Eine Prüfungspflicht durch Pecunia Flow besteht dennoch nicht.
  5. Speziellen Dritten stellt Pecunia Flow individuelle und anpassbare Einstiegswege auf das Portal zur Verfügung. Näheres hierzu wird zwischen dem Dritten und Pecunia Flow separat vereinbart.
  6. Im Übrigen gelten die Bestimmungen im Verhältnis zwischen Pecunia Flow und dem Nutzer entsprechend.

VI. Auskunft / Weitergabe von Bonitätsdaten

  1. Pecunia Flow übermittelt ausgewählte Informationen aus Auskünften externer Auskunfteien (z. B. Creditreform, SCHUFA) unverändert an Finanzdienstleister. Somit erhalten die Finanzdienstleister bereits zusammen mit der Ausschreibung auch die Bonitätseinschätzungen von Auskunfteien.
  2. Zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit erheben bzw. verwenden Auskunfteien und Finanzdienstleister Wahrscheinlichkeitswerte, die das Ausfallrisiko eines Vertragspartners ausdrücken. Bei diesen Werten können unter anderem Anschriftsdaten einfließen. Einige Finanzdienstleister treffen ihre Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses mit Hilfe automatisierter Verfahren und auf Basis dieser Wahrscheinlichkeitswerte (z. B. beim sogenannten Scoring). Näheres ist der Pecunia Flow Datenschutzerklärung zu entnehmen.

VII. Sicherheit/Kommunikation/URL

  1. Vorbehaltlich der Haftungsvereinbarungen nach diesem Vertrag stellt Pecunia Flow mit eigenüblicher Sorgfalt sicher, dass sämtlich Daten und Kommunikation auf der Website vor Zugriffen Dritter geschützt werden.
  2. Pecunia Flow speichert die vom Finanzdienstleister und Nutzer zur Verfügung gestellten Daten nach den gesetzlichen Vorgaben. Unabhängig davon ist der Nutzer dazu verpflichtet, die von ihm zur Verfügung gestellten Daten außerhalb des Portals in geeigneter Form zu speichern oder in Papierform (Ausdruck) aufzubewahren.
  3. Pecunia Flow behält sich vor, die URL zu ändern. Hierbei wird Pecunia Flow die berechtigten Belange des Nutzers berücksichtigen und diesen frühzeitig informieren.

VIII. Haftung/Verjährung

  1. Pecunia Flow haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Pecunia Flow auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch bei Verschulden eines Erfüllungsgehilfen von Pecunia Flow.
  2. Erfolgt die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von Pecunia Flow auf solche typischen Schäden oder einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, die bzw. der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise voraussehbar war.
  3. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse/-beschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb einer Frist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Unberührt bleibt die Haftung wegen Vorsatzes sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Pecunia Flow, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Pecunia Flow beruht. Das Gleiche gilt für die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Pecunia Flow oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Pecunia Flow beruht. Es gilt insoweit jeweils die gesetzliche Verjährungsfrist.

IX. Aufrechnung

Der Nutzer kann gegen Freistellungsansprüche von Pecunia Flow nur mit Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Pecunia Flow anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

X. Vertraulichkeitsvereinbarung

Der Nutzer hat die ihm übermittelten Angebote der Finanzdienstleister vertraulich zu behandeln.

XI. Vertragslaufzeit/Kündigung

  1. Der Vertrag über die Nutzung des Portals läuft auf unbestimmte Zeit.
  2. Der Nutzer sowie Pecunia Flow sind jeweils berechtigt, das Nutzungsverhältnis jederzeit ordentlich zu kündigen. Die Kündigung hat zumindest in Textform (per E-Mail) zu erfolgen. Besteht zum Zeitpunkt der Kündigung eine offene Ausschreibung, kann Pecunia Flow das Nutzungsverhältnis erst mit Beendigung dieser Ausschreibung kündigen.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund und gilt neben den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere:
    • Grober Verstoß des Nutzers gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Pecunia Flow sowie Fortsetzung/Wiederholung des Verstoßes trotz Abmahnung durch Pecunia Flow.
    • Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Nutzers ist mangels Masse abgewiesen worden oder der Nutzer hat eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben oder ein Haftbefehl ist hierzu ergangen.

Mit Inkrafttreten der Kündigung sperrt Pecunia Flow die Zugangsdaten des Nutzers. Die vom Nutzer eingestellten Daten werden, vorbehaltlich einer Abrechnung mit einem Finanzdienstleister und gesetzlicher Vorschriften zur Aufbewahrung, gelöscht.

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Nutzers ist der Geschäftssitz von Pecunia Flow.
  2. Zuständiges Gericht für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien in sachlicher, örtlicher und internationaler Hinsicht ist das Gericht am Sitz von Pecunia Flow. Pecunia Flow hat auch das Recht, am Sitz des Nutzers oder vor anderen Gerichten zu klagen oder sonstige gerichtliche Verfahren anhängig zu machen, die nach nationalem oder ausländischem Recht zuständig sind.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland in seiner jeweils gültigen Fassung.

XIII. Salvatorische Klausel, Änderungen, Ergänzungen

  1. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder nichtig sein oder werden, soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt werden. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, an einer Vereinbarung mitzuwirken, die in wirtschaftlicher Hinsicht dem ursprünglichen Parteiwillen so weit wie möglich entspricht. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vertragsanlagen und die Vertragsaufhebung bedürfen der Textform. Diese Klausel kann auch nicht mündlich abgeändert werden.

Stand: 20.10.2022