Joint Venture

Kurz & bündig erklärt in unserem Glossar

Manche Unternehmen arbeiten mitunter über einen bestimmten Zeitraum hinweg mit anderen Firmen zusammen. Häufig ist dies der Fall, wenn ein gemeinsames Ziel verfolgt wird und aufgrund des Zusammenschlusses besser zu erreichen ist. Wenn sich zwei oder mehr Unternehmen auf diese Art und Weise zusammenschließen und kooperieren, dann wird das als Joint Venture bezeichnet.

In unserem Beitrag erfährst du zunächst, worum es sich beim Joint Venture im Detail handelt. Ferner gehen wir darauf ein, welche unterschiedlichen Joint Venture Rechtsformen es gibt und was bei einer Gründung des Zusammenschlusses zu beachten ist. Darüber hinaus erläutern wir dir, welche Gründe es prinzipiell für ein Joint Venture Unternehmen geben kann.

Worum handelt es sich bei einem Joint Venture?

Aus dem englischsprachigen Raum übersetzt bedeutet Joint Venture so viel wie „gemeinsames Wagnis“. Auf der Grundlage des deutschen Handelsrechtes handelt es sich beim Joint Venture um einen Zusammenschluss, der aus mindestens zwei Unternehmen besteht.

Die Kooperation erfolgt aufgrund der Tatsache, dass die Unternehmen ein gemeinsames Ziel haben. Mit dem Joint Venture versprechen sie sich, dieses gesteckte Ziel schneller oder effizienter zu erreichen. Wichtig zu erwähnen ist, dass trotzdem die beteiligten Unternehmen jederzeit voneinander unabhängig und selbstständig sind und bleiben.

Verteilt werden bei einem Joint Venture jedoch insbesondere Führungsaufgaben und auch das wirtschaftliche Risiko. Rechtliche Basis für den Zusammenschluss mehrerer Unternehmen ist der Joint Venture Vertrag. Innerhalb des Vertrages wird insbesondere die Aufgabe der beteiligten Firmen sowie die gemeinsamen Ziele genau festgelegt.

Dabei geht es ebenfalls um die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte, welche das Joint Venture beinhaltet, wie zum Beispiel:

  • Unternehmensform
  • Management
  • Gewinnverteilung
  • Finanzierung

Welche Joint Venture Rechtsformen existieren am Markt?

Ein Joint Venture kann unterschiedliche Rechtsformen beinhalten, wobei relativ häufig vor allen Dingen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder die Aktiengesellschaft (AG) als Unternehmensform gewählt wird. Im Fachbereich wird in der Regel zwischen zwei große Gruppen von Joint Ventures unterschieden, nämlich zum einen zwischen den Equity Joint Ventures und zum anderen zwischen den Contractual Joint Ventures.

Kennzeichnend für das Equity Joint Venture ist unter anderem, dass die Laufzeit der Kooperation zwischen 30 und 40 Jahren liegt. Die Gewinne oder auch Verluste werden zwischen den teilnehmenden Unternehmen aufgeteilt und die mitwirkenden Firmen haben eine eigene Rechtspersönlichkeit. Die zwei zuletzt genannten Punkte treffen ebenfalls auf das Contractual Joint Venture zu.

Im Unterschied zum Equity Joint Venture lassen sich die vertraglichen Grundlagen jedoch wesentlich flexibler und offener gestalten, ebenso wie die jeweiligen Stimmrechte. Zudem ist es beim Contractual Joint Venture möglich, die Partner auf direktem Wege haftbar zu machen.

Was ist bei der Gründung eines Joint Ventures zu beachten?

Bezüglich der Gründung eines Joint Ventures gilt es zunächst einige Formalitäten zu beachten. Grundlegende Basis ist, dass es mindestens zwei unabhängige Unternehmen gibt, welche sich auf diesen Zusammenschluss einigen. Dabei ist das gemeinsame Ziel die Grundlage für die Gründung, denn dieses möchten beide Unternehmen gemeinsam schneller oder effizienter erreichen.

Darüber hinaus gilt es im Rahmen der Gründung einige Punkte abzustimmen und diese innerhalb des Joint Venture Vertrages festzuhalten, wie zum Beispiel:

  • Organe der Gesellschaft
  • Konzept des Unternehmens
  • Finanzierungen und Beteiligungen
  • Gewinn-, Verlust- und Risikoverteilung
  • Führungsaufgaben

All diese Eckpunkte werden im Joint Venture Vertrag festgehalten, wobei der Vertrag relativ flexibel gestaltet werden darf.

Was sind die Gründe für ein Joint Venture?

Seinen Ursprung hat das Joint Venture in den Vereinigten Staaten, konkret der Nachkriegszeit. Zur damaligen Zeit kooperierten die amerikanischen Firmen insbesondere mit ausländischen Unternehmen, um ihre Geschäftsaktivitäten über die Landesgrenze hinaus ausweiten zu können.

Dieser Punkt spielt durchaus heute noch eine Rolle, wenn es um die Gründe für ein Joint Venture geht. Ein weiterer Grund besteht insbesondere bei kleineren Unternehmen darin, dass sie durch den Zusammenschluss Kosten reduzieren und Risiken aufteilen können.

Darüber hinaus werden Fähigkeiten gebündelt, ebenso Marktzugänge und Betriebsstätten. Dies wiederum verschafft dem Joint Venture häufig einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern.

Ein Joint Venture hat allerdings nicht nur Vorteile, sondern es sollten ebenfalls einige Nachteile bedacht werden. Dazu gehört zum Beispiel der relativ große Koordinationsaufwand, eventuelle Sprachbarrieren bei internationalen Joint Ventures sowie abweichende rechtliche Grundlagen, falls die Firmen aus verschiedenen Ländern oder Wirtschaftsregionen stammen.

Aus unserem Magazin für Mittelstandsfinanzierung

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