Was ist Leasing? – Kurz Definition
Das Konzept eines Leasingvertrages ist denkbar einfach: Jemand der eine Sache kauft (Leasinggeber) überlässt, bzw. vermietet diese dann für eine bestimmte Zeit zum Gebrauch an eine andere Person (Leasingnehmer).
Allerdings verbleibt die Sache während des Leasings im Eigentum des Leasingebers, während der Leasingnehmer diese nutzt. Was die Wartungs- und Instandhaltungspflichten angeht und die Gewährleistungsansprüche, so verbleiben diese bei dem Leasinggeber.
Hin und wieder wird jedoch vereinbart, dass die geleaste Sache nach Ablauf des Leasingvertrages vom Leasingnehmer gekauft werden kann. Teilweise behalten sich die Leasinggeber auch ein sogenanntes Andienungsrecht vor, das heißt, er kann verlangen, dass der Leasingnehmer die Sache am Ende der Vertragslaufzeit kauft.
Kurz: Beim Leasing handelt es sich um einen Vertrag, der, je nachdem was vereinbart wird, Ähnlichkeiten zum Miet- oder Kaufvertrag aufweist.
Wie funktioniert das Leasing?
Leasing bedeutet also so viel wie Anmietung oder Pachten. Der Leasingnehmer schließt mit dem Leasinggeber bei einer solchen Finanzierung einen Vertrag ab, der es ihm erlaubt, eine Sache über einen vereinbarten Zeitraum zu nutzen.
Der Leasingnehmer zahlt während der Vertragslaufzeit dem Leasinggeber eine monatliche Rate (Leasingrate).
Am Ende der Vertragslaufzeit kann der Leasingnehmer dann entscheiden, ob er die Sache kaufen, den Vertrag verlängern oder an den Eigentümer zurückgeben möchte. Unterschieden werden muss zwischen:
- Direkten Leasing, bei dem das Objekt direkt vom Hersteller gemietet wird.
- Indirektes Leasing, bei dem das Objekt von einem unabhängigen Leasingunternehmen gekauft und dann vermietet wird.
Die am häufig geleasten Objekten in Deutschland sind (Nutz-)Fahrzeuge.
Welche Vor- und Nachteile weist Leasing auf?
Die Vorteile:
- Steuerliche Vorteile: Die Raten für das Leasing können steuerlich voll abgesetzt werden (Betriebsausgaben) – sofern das Leasing-Objekt vom Leasinggeber steuerlich zugeordnet ist.
- Bilanzneutralität: In der Bilanz des Leasingnehmers erscheinen die geleasten Objekte nicht. Lediglich die Leasingraten werden in der GuV als Betriebsausgaben gebucht. Was die Eigenkapitalquote und den Verschuldungsgrad angeht, so verändern sich diese Zahlen nicht. Von dem Leasinggeber wird das Leasing-Objekt als Anlage- bw. Vermietvermögen aktiviert (Off-balance-sheet-Finanzierung).
- Kalkulationsgrundlage: Langfristig wird die Leasingrate nicht von Zinsveränderungen oder Rating-Veränderung beeinflusst. Somit dient sie als sichere Kalkulationsgrundlage.
- Liquidität: Da von dem Leasinggeber die Finanzierung des Objektes übernommen wird, verfügt der Leasingnehmer über einen breiteren finanziellen Handlungsspielraum für künftige Entscheidungen. Die Abhängigkeit von Kreditinstituten wird verringert.
- „Pay as you earn“-Gedanke: Da die Leasingarten parallel zur Nutzung des geleasten Objektes anfallen, finanziert sich dieses quasi von selbst. Hier wird eine Vorausfinanzierung vermieden, da der Finanzierungsaufwand sich auf die Nutzungsdauer verteilt und damit auf den Zeitraum, in dem die Erträge aus dem Objekt erwirtschaftet werden.
- Planungssicherheit: Von Beginn an steht die Höhe der Leasingraten fest und auch die Vertragslaufzeit ist festgesetzt.
- Individuelle Vertragsgestaltung: Aufgrund der Möglichkeit, den Vertrag individuell zu gestalten (Laufzeit, Amortisations- und Zahlungsverlauf & Zahlungsweise) ist es möglich diesen auf die verschiedenen Bedürfnisse anzupassen.
Die Nachteile:
- Kein Eigentumserwerb: Nach Ablauf des Leasingzeitraums geht der Leasing-Gegenstand wieder zurück an den Leasinggeber. Der Leasingnehmer hat nicht die Möglichkeit, das Objekt zu verkaufen, wenn er dieses nicht nutzt.
- Hohe Gesamtkosten: In der Regel sind die Kosten für das Leasing höher als bei einem fremdfinanzierten Kauf des Leasing-Objekts. Dazu kommen auch noch die Kosten für Reparaturen, Instandhaltungsmaßnahmen und Versicherungen.
- Vertragslaufzeit: In der Regel ist ein Leasingvertrag unkündbar. Somit stellt die Leasingrate einen Fixkostenblock dar.
- Kündigungsgefahr: Der Vertrag kann von dem Leasinggeber fristlos gekündigt werden, wenn der Leasingnehmer in Zahlungsverzug kommt. Hinzu kommen oftmals dann auch noch Schadensersatzforderungen.
Was kann geleast werden?
Im Grunde kann heutzutage alles geleast werden:
- Produktionsanlagen
- Werkzeugmaschinen
- IT-Anlagen
- Nutzfahrzeuge
- Druckmaschinen
- Baumaschinen
- Lagerausrüstungen
- Busse & Bahnen
- Betriebsvorrichtungen
- Immaterielle Anlagegüter (bspw. Software)
- Immobilien
Welche Leasing-Formen gibt es?
Die Leasingverträge werden in ganz unterschiedlichen Ausgestaltungen aufgesetzt. Doch soll der Vertrag steuerlich anerkannt werden, dann sind die festgelegten „Leasing-Erlasse“ vom Bundesministerium der Finanzen maßgeblich. Es wird grundsätzlich zwischen zwei Leasing-Vertragsformen unterschieden:
- Operate-Leasing,
- Finance-Leasing.
Jedoch stellten diese beiden Möglichkeiten nur Eckpfeiler eines breiten sehr Spektrums dar.
Für wen ist Leasing sinnvoll?
Ein neues Laptop für unter 20 Euro monatlich, ein schicker Sportwagen für monatlich 79 Euro – auch Privatleute werden immer wieder von den niedrigen Leasingraten angelockt. Seit vielen Jahren ist das Leasing beliebt, aber häufig ist dieses teurer, als wenn ein Kredit aufgenommen wird. Zudem lohnt sich Leasing nur für bestimmte Personen und ist nicht für jedermann empfehlenswert.
Nicht nur für Geschäftsleute, sondern auch für Privatpersonen ist das Leasing interessant, denn sie können zu niedrigen monatlichen Raten Gegenstände für den Privatgebrauch leasen (Mieten), wie bspw. Musikinstrumente, Heimtrainer, Haushaltsgeräte, Computer … Allerdings lohnt sich das nur, wenn die Kosten gegenüber einer anderen Finanzierungsform günstiger ist und auch die Garantiezusagen großzügig geregelt sind.
Besonders beim Autokauf ist das Privat-Leasing immer beliebter. Die Leasing-Gesellschaft überlässt dem Leasingnehmer den PKW für eine fest vereinbarte Laufzeit (2 bis 4 Jahre). Der Kunde zahlt, nachdem das Fahrzeug geliefert ist, je nach Kondition eine Anzahlung und dann die monatlichen Leasinggebühren. Am Ende der Leasingzeit wird das Fahrzeug wieder zurückgegeben oder zum Restwert gekauft.
Allerdings ist es privaten Leasingnehmern nicht möglich, die Leasingraten steuerlich abzusetzen, wenn das Fahrzeug privat genutzt wird. Abgesehen davon kann das Autoleasing sinnvoll sein, wenn:
Alle zwei bis vier Jahre ein neues Auto benötigt wird
Der Wagen wieder zurückgegeben werden soll, bevor er reparaturanfällig wird
Das Auto sehr viel genutzt wird
Wenig Eigenkapital zur Verfügung steht und der Wagen nach Vertragsablauf gekauft werden soll
Wo steht es in der Bilanz?
Der Vorteil des Leasings für Unternehmer ist, dass das geleaste Objekt nicht in der Bilanz auftaucht, da der Nutzer nicht Eigentümer wird. Damit steigt die Eigenkapitalquote und dieses wird von den Banken beim Ranking mit guten Noten honoriert.
Allerdings sollte ein Unternehmen sich die Leasinggesellschaft sehr sorgfältig aussuchen. Die Leasingangebote sollten hinsichtlich der Rate, der Vertragslaufzeit, des Restwertes und der Vertragsart genau verglichen werden. Denn nicht immer ist ein Leasingvertrag mit einer geringen monatlichen Rate der beste bzw. günstigste. Zudem müssen auch die übrigen Bedingungen genau berücksichtigt werden, wie der Ablauf der Laufzeit, die Kosten bei einem vorzeitigen Abbruch des Vertrages und die Serviceleistungen der Gesellschaften.