Mit Leasing Potenziale ausschöpfen

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Pecunia Flow Unternehmensberatung Dennis Kahl Münster MIT LEASING POTENZIALE AUSSCHÖPFEN

Abseits der klassischen Finanzierung von Pkws und Nutzfahrzeugen, ist das Leasing in den letzten drei bis fünf Jahren zu einem sehr festen Bestandteil des mittelständischen Wirtschaftslebens geworden.

Laut dem Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e. V. (BDL) werden in Deutschland jedes Jahr Leasingverträge mit einem Gesamtwert von rund 1,80 Milliarden Euro neu abgeschlossen; 85 Prozent davon von mittelständischen Unternehmen.

Beim Leasing handelt es sich um eine besondere Art einer mittel- bis langfristigen Vermietung von Wirt­schaftsgütern. Der Grundgedanke des Leasings besteht dabei darin, die Nutzung und nicht das Eigentum an einem Wirtschaftsgut in den Vordergrund zu stellen.

Leasing erlaubt somit eine Nutzung eines Wirtschaftsguts ohne als Unternehmer unmittelbar eine großen Summe an Kapital zu binden.

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Häufige Objekte beim Leasing

Je nach der vereinbarten Grundmietdauer des Wirtschaftsgutes gibt es bei der generellen Vertragsgestaltung unterschiedliche Verfahren, wie mit diesem Wirtschaftsgut weiter verfahren werden soll. Dabei wird in der Praxis zwischen einer so genannten Vollamortisation und einer Teilamor­tisation differenziert.

Bei einem Vollamortisationsvertrag decken die Leasingraten die Anschaffungs-, Herstellungs-, Neben- und Finanzierungskosten und die Gewinnspanne ab.

Ähnlich wie bei einem Hypothekendarlehen, wird der Leasingvertrag über eine feste Grundvertragsdauer abgeschlossen. Nach Ablauf des Vertrages hat ein Unternehmen die Option

  • das gemietete Wirtschaftsgut zu einem festen Restwert zu kaufen,
  • auf eine Verlängerung der Vertragslaufzeit, oder
  • das Wirtschaftsgut nach der Grundmietzeit an die Leasinggesellschaft zurückzugeben.

Bei einem Teilarmortisationsvertrag werden die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes während der Grundmietdauer nur zum Teil gedeckt. Eine Teilamortisation beinhaltet indessen eine Abschlusszahlung. Die Leasinggesellschaft hat nach Ende der Vertragslaufzeit ein so genanntes Andienungsrecht.

Das bedeutet, dass ein Unternehmen in diesem Fall auf Verlangen der Leasinggesellschaft dazu verpflichtet ist, das gemietete Wirtschaftsgut zum vertraglich vereinbarten Restwert zu kaufen. Nach Rücksprache mit der Leasinggesellschaft kann jedoch in den meisten Fällen eine Vertragsverlängerung oder der Verkauf des Wirtschaftsgutes an fremde Dritte realisiert werden.

In den letzten Jahren haben sich insbesondere zwei Varianten des Leasings im deutschen Mit­telstand etabliert: Mietkauf und Sale-and-Lease-Back.

Mietkauf

Ein Unternehmen (Leasingnehmer) kann das von ihm gewünschte Wirtschaftsgut beim Lieferanten bestellen und wendet sich dann an eine Leasinggesellschaft (Leasinggeber).

Die Leasinggesellschaft kauft dieses Wirtschaftsgut beim Lieferanten auf eigene Rechnung und vermietet es im Anschluss an den Leasingnehmer.

Hinsichtlich der Grundmietzeit gibt es bei der vertraglichen Ausgestaltung keine spezifischen Vorgaben. Hier unterscheidet sich der Mietkauf vom klassischen Leasing, bei dem die Vertragslaufzeit deutlich unter der Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes liegen muss.

Obwohl die Leasinggesellschaft im eigenen Namen das Wirtschaftsgut erworben hat, bleibt beim Mietkauf das Unternehmen wirtschaftlicher Eigentümer. Das gemietete Objekt wird dem Anlagevermögen des Unternehmens zugeordnet und in der Bilanz aktiviert.

Mit der ersten Mietrate ist die gesamte Umsatzsteuer für die komplette Grundmietzeit zu entrichten. Am Laufzeitende und mit Zahlung der letzten Rate wird das Unternehmen auch rechtlicher Eigentümer des Wirtschaftsgutes.

In einigen Bundesländern können Unternehmen für Mietkaufverträge auch Investitionszulagen beantragen.

Sale-and-Lease-Back

Ein Sale-and-Lease-Back-Verfahren (Rückmietverkauf), stellt eine Abwandlung des Mietkaufes dar. Diese Variante wird dann angewendet, wenn ein Wirtschaftsgut bereits von einem Unternehmen käuflich erworben wurde und erst später über das Leasing finanziert werden soll.

Beim Sale-and-Lease-Back-Verfahren verkauft ein Unternehmen das Wirtschaftsgut, das neu oder bereits genutzt sein kann, an eine Leasinggesellschaft und least es anschließend unmittelbar wieder zurück. Bei den Wirtschaftsgütern kann es sich neben Maschinen oder Immobilien auch um immaterielle Güter, wie zum Beispiel Patente Marken, Lizenzen, etc. handeln.

Anders als beim oben genannten Mietkauf, wird beim Sale-and-Lease-Back-Verfahren die Leasinggesellschaft neuer Eigentümer des Wirtschaftsgutes. Diese aktiviert das Wirtschaftsgut in ihrer Bilanz. Die Maschine oder die Hard- und Software verbleiben allerdings für die weitere betriebliche Nutzung beim Leasingnehmer.

Die mit dem Leasingobjekt erwirtschafteten Gewinne können damit zur Zahlung der Leasingraten verwendet werden. Der Leasingnehmer kann wiederum die gezahlten Leasingraten als steuerlich abzugsfähige Betriebsausgabe gewinnmindernd geltend machen.

Durch den Verkauf des Wirtschaftsgutes an eine Leasinggesellschaft entsteht eine Bilanzverkürzung  und entsprechend erhöht sich dadurch die ausgewiesene Eigenkapitalquote.

Dieser Hebeleffekt kann wiederum verschiedene Pluspunkte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens nach sich ziehen: Durch die Erhöhung des Eigenkapitals verbessert sich das Rating bei der Hausbank und Anschlussdarlehen sind in der Regel einfacher und zu günstigeren Konditionen zu bekommen.

Alternativ kann ein Unternehmen den Verkaufserlös in neue Anschaffungen investieren und damit Fremdkapitalzinsen per se sparen.

In jedem Fall erfährt das Unternehmen als Leasingnehmer durch den Verkaufserlös des Wirtschaftsgutes an die Leasinggesellschaft einen unmittelbaren Liquiditätszufluss.

Vorteile des Leasings
  • Wie bei einer originären Wohnungsmiete bilden die konstanten Zahlungen an eine Leasinggesellschaft eine exakte Kalkulationsgrundlage für die gesamte Vertragsdauer.
  • Je nach Vertragsauslegung können die Leasingraten steuerlich als Betriebsausgaben gewinnmindernd geltend gemacht werden. Anders als bei Dauerschuldzinsen, bleiben die Leasingraten nach aktuellem Recht bei der Gewerbeertragsteuer außen vor.
  • Das Leasing ist eine bilanzexterne Finanzierung und verbessert die Liquidität. Gleichzeitig kann das Wirtschaftsgut zur Erzielung von Gewinnen weiterhin betrieblich genutzt werden.
  • Die Kosten und Erträge einer Investition verlaufen weitgehendst parallel
  • Durch die Verkürzung der Bilanzsumme wird eine höhere Eigenkapitalquote ausgewiesen und kann das Bonitätsrating einer Unternehmung verbessern
  • Die Unabhängigkeit von anderen Kapitalgebern, wie beispielsweise der Hausbank, kann weiter ausgebaut werden. Bereits bestehende Kreditmöglichkeiten bleiben weiterhin erhalten.
  • Aufgrund des festen Restwertes fällt der Entschluss zur Erneuerung einer Anlage nach Ende der Mietzeit leichter
 
Nachteile des Leasings
  • Das Unternehmen verpflichtet sich zu einer festgeschriebenen Laufzeit. Dadurch ist ein verfrühter Ausstieg aus dem Vertrag in der Regel nicht möglich.
  • Abhängig von der gegenwärtigen Bonität und weiteren anderen Rahmenbedingungen des Unternehmens, liegen die Leasingbeiträge oberhalb der Kosten für ein Darlehen. Was häufig nicht genannt wird: Zum anderen fließen in der Regel die Aufwendungen für die Wertermittlung des Wirtschaftsgutes in den Leasingvertrag mit ein.

In letzter Zeit wird das Leasing auch verstärkt als durchgreifende Unterstützung des Vertriebs für den Abverkauf der Produkte und Dienstleistungen eingesetzt (Absatzfinanzierung).

Die Leasinggesellschaft zahlt den kompletten Verkaufspreis an das verkaufende Unternehmen und die Kunden des Unternehmens zahlen ihren Kaufpreis in Raten an die Leasinggesellschaft.

Leasing als individuelle Finanzierungsmöglichkeit

Neue Produktentwicklungen oder die Erschließung neuer Märkte erfordern Kapital. Ob Eigen- oder fremdfinanziert: Es muss zu Ihren Plänen für jede Unternehmensphase passen.

Mit Leasing bringen Sie Ihre Betriebsausstattung auf den neuesten Stand und schonen gleichzeitig Eigenkapital, Kreditlinien sowie Ihre Liquidität.

Um daher nicht nur von der klassischen Hausbank alleine abhängig zu sein, sollten mittelständische Unternehmen auch alternative Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht ziehen, um Ihre Finanzierung ausgewogen zu diversifizieren.

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