In der Praxis werden die zwei Fachbegriff Leasing und Mietkauf häufig synonym verwendet. Tatsächlich gibt es allerdings wichtige Unterschiede zwischen diesen zwei Varianten. Diese betreffen sowohl das wirtschaftliche Eigentum als auch die Bilanzierung sowie Vor- und Nachteile von Leasing und Mietkauf.
Was ist der Mietkauf?
Als Mietkauf wird schlichtweg der Erwerb einer Sache oder Dienstleistungen auf Kreditbasis bezeichnet. Sie kauen also ein bestimmtes Objekt, bilanzieren dieses (als Selbstständiger oder Unternehmen) und zahlen den entsprechenden Kaufpreis meistens in Form monatlicher Raten ab. Kreditgeber ist in dem Fall ebenfalls oft eine Leasingfirma, wobei ein gravierender Unterschied zum Leasing darin besteht, dass das Eigentumsrecht an der Sache mit Fälligkeit des Vertrages automatisch an den Mietkäufer übergeht.
Was ist Leasing?
Der große Unterschied zwischen Leasing und Mietkauf besteht darin, dass Sie beim Leasing ein entsprechendes Gut nicht erwerben und abzahlen, sondern lediglich für eine bestimmte Zeit zur Nutzung mieten. Das bedeutet auch, dass der entsprechende Sachwert im Eigentum des Vermieters verbleibt. Als Leasingnehmer haben Sie beim Leasing die Möglichkeit, sich die entsprechende Sache auszusuchen und einige Eigenschaften zu bestimmen. Anschließend wird Ihnen das Leasinggut seitens einer Leasinggesellschaft zur Nutzung überlassen. Möchten Sie nach Ablauf des Leasingvertrages Eigentümer des Objektes werden, muss das separat vereinbart werden. Eine automatische Eigentumsübertragung wie beim Mietkauf gibt es jedoch nicht.
Übergang des Eigentums sowie Bilanzierung
Zwei wichtige Eigenschaften sind sowohl bei Mietkauf als auch beim Leasing der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums sowie die Bilanzierung. Beim Mietkauf geht das wirtschaftliche Eigentum automatisch an den Käufer über, sobald die letzte Rate gezahlt wurde. Beim Leasing hingegen gibt es nur dann einen Eigentumsübertrag, wenn diese Option zum Beispiel bei Abschluss des Leasingvertrages vereinbart wurde und der Leasingnehmer davon Gebrauch macht. Bis zu diesem Zeitpunkt jedoch bleibt stets die Leasinggesellschaft sowohl juristischer als auch wirtschaftlicher Eigentümer.
Was die Bilanzierung angeht, so findet diese beim Leasing seitens des entsprechenden Leasinggebers statt, also in der Regel der Leasinggesellschaft. Anders verhält es sich beim Mietkauf, denn dort ist das entsprechende Gut in der Bilanz des Mietkäufers aufzuführen, sollte es sich um ein Unternehmen oder um einen bilanzierungspflichten Selbstständigen handeln.
Die unterschiedlichen Klauseln bei Mietkauf und Leasing
Dass es größere Unterschiede zwischen Mietkauf und Leasing gibt, zeigt sich insbesondere in den entsprechenden Klauseln. So ist innerhalb eines Mietkaufvertrages stets im Vertrag auf Grundlage einer Klausel vereinbart, dass der Mietkäufer am Ende der Laufzeit mit Zahlung der letzten Rate automatisch Eigentümer des Leasingobjektes wird. Beim Leasingvertrag hingegen gibt es lediglich optional die Klausel, dass das Eigentum am Ende des Leasingvertrages an den Leasingnehmer übergehen kann. Allerdings gibt es meistens per Klausel noch weitere Optionen, wie zum Beispiel Verlängerung der Mietdauer oder Rückgabe des Leasinggutes an die Leasinggesellschaft.
Ist Leasing oder Mietkauf vorteilhafter?
Da es zwar einerseits einige Gemeinsamkeiten, andererseits aber auch wenige Unterschied gibt, stellt sich im Vergleich zwischen Mietkauf und Leasing durchaus die Frage, was für Privatpersonen bzw. Unternehmen vorteilhafter ist. Im Grunde handelt es sich beim Mietkauf um eine Kombination aus Leasing und Kreditkauf, sodass die entsprechenden Vorteile vereint werden. Trotzdem ist in der Regel Leasing für Unternehmen und Selbstständige die bessere Variante, was vor allem bilanztechnische Gründe hat. Das Wirtschaftsgut wird nämlich nicht in der Bilanz des Kunden und Leasingnehmers aufgenommen, sodass keine zusätzlichen Schulden entstehen.
Der Mietkauf kann allerdings durchaus ebenfalls vorteilhafter sein, insbesondere für kleinere Unternehmen. Beläuft sich das Eigenkapital auf nicht mehr als 335.000 Euro, kann nämlich die Mittelstands Sonderabschreibung genutzt werden. Diese ist im ersten Jahr des jeweiligen Mietkaufs höher, als wenn auf Grundlage eventueller Leasingraten ein sogenannter Abzugsgewinn vorgenommen wird. Ein weiterer Vorteil des Mietkaufs existiert dann, wenn Unternehmen und Selbstständige bestimmte Förderungen in Anspruch nehmen möchten, die es insbesondere in den östlichen Bundesländern gibt. Voraussetzung ist dann, dass Sie Eigentümer des Gutes sind, was eben nur für den Mietkauf und nicht für das Leasing gilt.